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Rauchwarnmelder: Batterie signalisiert schwache Ladung oder Leerstand. Was dann?

Inzwischen besteht in 15 deutschen Bundesländern eine uneingeschränkte Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten, Umbauten sowie Bestandsbauten. Die vorgegebene Mindestausstattung ist in den jeweiligen Landesbauordnungen beschrieben. Informieren Sie sich bitte entsprechend. 

Einzige Ausnahme in der Terminierung der Rauchwarnmelderpflicht bildet derzeit noch Sachsen, wo zwar die Einbaupflicht seit Januar 2016 gilt, die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten jedoch erst am 31.12.2023 endet.

Zahlreiche Wohnungen sind mit Q-Label-Rauchwarnmeldern ausgestattet. Diese verfügen über eine fest eingebaute Lithium-Batterie mit hoher Lebensdauer.

Rauchwarnmelder von Humantechnik tragen grundsätzlich das Q-Label. Dieses kennzeichnet Melder, die ausgesprochen harte Qualitäts­prüfungen bestanden haben und maximale Alarmsicherheit im Brand­fall garantieren.

»guardion« Rauchwarnmelder integrieren zudem ein Sendemodul, jeweils für die Humantechnik-Signalisierungssysteme »lisa« oder »signolux« und signalisieren Alarme nicht nur mit Alarmton, sondern  melden Gefahren zeitgleich auch über die aktiven Empfänger der genannten Signalanlagen – ideal für Menschen mit Hörverlust. »guardion« Rauchwarnmelder sind deshalb auch im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet.

Gesetzliche Rauch­warn­melder­pflicht Einbaup­flicht für Neu- und Umbauten Übergangsfrist der Ein­bau­pflicht in Bestandsbauten
Mecklenburg-Vorpommern seit September 2006 abgelaufen seit Dez. 2009
Schleswig-Holstein seit April 2005 abgelaufen seit Dez. 2010
Hamburg seit April 2006 abgelaufen seit Dez. 2010
Rheinland-Pfalz seit Dezember 2003 abgelaufen seit Juli 2012
Baden-Württemberg seit Juli 2013 abgelaufen seit Dez. 2014
Sachsen-Anhalt seit Dezember 2009 abgelaufen seit Dez. 2015
Bremen seit Juli 2010 abgelaufen seit Dez. 2015
Niedersachsen seit November 2012 abgelaufen seit Dez. 2015
Saarland seit Februar 2004 abgelaufen seit Dez. 2016
Nordrhein-Westfalen seit April 2013 abgelaufen seit Dez. 2016
Bayern seit Januar 2013 abgelaufen seit Dez. 2017
Thüringen seit Februar 2008 abgelaufen seit Dez. 2018
Hessen seit Juni 2005 abgelaufen seit Dez. 2019
Berlin seit Januar 2017 abgelaufen seit 31. Dez. 2020
Brandenburg seit Juli 2017 abgelaufen seit 31. Dez. 2020
Sachsen seit Januar 2016 bis 31.12.2023
Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten:
Bereitschaftsdauer deutlich überschritten bzw. Handlungsbedarf in 2023
Bereischaftsdauer überschritten oder Ablauf kurz- bis mittelfristig
noch deutlich innerhalb der empfohlenen Bereitschaftsdauer

DIN 14676 (Auszug): »Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Erst-Inbetriebnahme auszutauschen.

In der Anwender-Norm DIN 14676 ist der Umgang mit Rauchwarnmeldern umfassend definiert. Die Norm beschreibt unter anderem auch die fachgerechte, regelmäßige Wartung zum Erhalt der Funktionssicherheit über den herstellerseitig genannten Betrieb.

Nicht allein die Lebensdauer der Batterie diktiert den Zeitpunkt für den Austausch von Rauchwarnmeldern. Auch der Alterungsprozess der elektronischen Bauteile wirkt sich auf die Funktionssicherheit aus. Hinzu kommt der natürliche Einfluss von Verschmutzungen: Staub in der Raumluft kann trotz engmaschigen Insektenschutzfilters in die Rauchkammer eindringen und so die Funktion beein­flussen.

>2Informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden in Ihren Beratungsgesprächen bitte über den erforderlichen Austausch ihrer Rauchwarnmelder2<

In jenen Bundesländern, welche die Rauchwarnmelderpflicht als erste in ihren Bauver-ordnungen festgeschrieben haben, laufen in absehbarer Zeit die Übergangsfristen für Bestandsbauten ab oder sind bereits abgelaufen (siehe Tabelle oben).

>2Update von Signalisierungsanlagen erforderlich?2<

Zahlreiche Menschen mit Hörverlust haben zum Zeitpunkt des Inkraft­tretens der Rauchwarnmelderpflicht Melder mit entsprechender Sende­funktion in ihre bestehenden Humantechnik-Signalanlagen integriert. Andere haben die pflichtgemäße Installation von Rauchwarnmeldern mit integrierten Funksendern zum Anlass genommen, sich ihre erste Signalanlage der Reihe »lisa« oder »signolux« anzuschaffen.

Ein Austausch der kompletten alten Signalanlage zu gegebener Zeit ist durchaus ein Gewinn für Ihre Kundinnen und Kunden, denn die Systeme haben in den vergangenen Jahren in der Regel diverse Neuerungen erfahren. Ein Neu­erwerb bringt die Betreiberinnen und Betrei­ber wieder auf den neuesten technischen Stand, und sie sind für viele Jahre zuverlässig versorgt. Bei der Humantechnik-Signalanlage »signolux« können sie sich jetzt beispielsweise für ein moderneres Design in zwei wählbaren Farblinien entscheiden.

Im Überblick: Rauchwarnmelder – Lebensretter mit Regeln

Seit 2014 bezuschussen Krankenkassen in Deutschland auch Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte. Höchste Zeit, um diesem Thema einen Moment Aufmerksamkeit zu schenken. Hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:

Die Anwendernorm DIN 14676 regelt wichtige Faktoren wie Montage, Betrieb und Wartung:

  1. Montage: nur mit Schrauben oder zukaufbaren »großen« Klebepads
  2. Gerätetest: mind. 1x pro Jahr mit Dokumentationspflicht (Wartungsprotokoll)
  3. Wartung: Nach Bedarf Entfernen von Schmutz und Staub
  4. Nutzungsdauer: maximal 10 Jahre ab Erst-Inbetriebnahme

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist unabdingbar, um einen sicheren und reibungslosen Betrieb und eine maximale Lebensdauer zu gewährleisten. Falsche Montage, mangelnde Wartung und Pflege, sowie übertriebenes Testen oder wiederkehrende Täuschungsalarme haben nachweislich negative Auswirkungen auf das Gerät.

Was tun im Falle von Raucherkennung oder Störungsmeldungen?

Die Bedienungsanleitung informiert umfangreich über Statusanzeigen, Störungsmeldungen und Vorgehensweisen zu diversen Situationen zum jeweiligen Modell. Unabhängig vom Modell kann man zusammenfassen:

  • Echte Raucherkennung: Es wird dringend empfohlen, alle betroffenen Rauchwarnmelder durch Neugeräte zu ersetzen (Gefahr der Verschmutzung der Messtechnik)
  • Falsche Raucherkennung: Vereinzelte Alarme sind unbedenklich, bei Häufung Ersatz durch Neukauf.
  • Störungsmeldung: Einsendung an Serviceabteilung Humantechnik (bis maximal 8 Jahre Gerätealter)

Wartungs-Regeln bitte beachten

Der Lieferung aller Humantechnik-Rauchwarnmelder liegt ein Wartungsprotokoll für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 bei. Dieses steht hier als PDF zum Download bereit.

Das Protokoll unterstützt die Einhaltung der Prüfintervalle und dient als Beleg für die fachgerechte Wartung der jeweiligen Rauchwarnmelder.

 

Übersicht der regulären Vorgehensweise der Humantechnik-Serviceabteilung bei Einsendung defekter Rauchwarnmelder

(KVA: Kostenvoranschlag)

*Nach 8 Jahren haben Rauchwarnmelder eine handelsübliche Betriebszeit erreicht. Danach empfehlen wir eine Neubeantragung des/der Rauchwarnmelder  beziehungsweise der gesamten Signalanlage.

**Beachten Sie das Ablaufdatum, welches auf dem Ersatzrauchwarnmelder angegeben ist und der ursprünglichen Batterielaufzeit des beanstandeten Gerätes entspricht.Aus dem Kulanztausch ergibt sich keine Verlängerung des ursprünglichen Garantiezeitraumes!

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