Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gemäß §11 der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Firma HUMANTECHNIK GmbH, Im Wörth 25, D-79576 Weil am Rhein.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Berichts- und Meldepflichten nach §18 ElektroG / Artikel 2 Gesetz Abfallrahmenrichtlinie
Hiermit kommt HUMANTECHNIK GmbH den Berichts- und Meldepflichten nach §18 ElektroG / Artikel 2 Gesetz Abfallrahmenrichtlinie nach und veröffentlich die quantitativen Zielvorgaben nach §10 (3) und §22 (1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) (Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – Änderung des ElektroG in Paragraph 18).
Das Gesetz zur Umsetzung der AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Daher veröffentlicht HUMANTECHNIK GmbH jährlich den Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben jährlich auf seiner Internetseite. Zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten nach § 18 ElektroG können die Hersteller auf diese Veröffentlichung Bezug nehmen. Die jeweils aktuellste Veröffentlichung befindet sich hier:
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register veröffentlicht die jeweils für das Vorjahr ermittelten Werte aus der Jahres-Statistik-Mitteilung der Hersteller für Deutschland hier:
https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung
Die Zusammenführung dieser Daten und Informationen übernimmt die Noventiz GmbH jährlich für ihre Hersteller. Die an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register übermittelten Daten finden Sie hier: https://www.noventiz.de/.
Die Mengen nach § 22 (3) ElektroG nach Gewicht werden der Stiftung Elektro-Altgeräte Register jährlich bis zum 30. April, die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen entstanden sind, zusammengefasst und gemeldet. Folgende Mitteilungen sind jährlich bis zum 30. April zu machen:
- die von ihm je Geräteart und Kategorie im Kalenderjahr zurückgenommenen Altgeräte, für die keine Garantie nach § 7 (1) Satz 1 ElektoG erforderlich ist,
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Altgeräte,
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr verwerteten Altgeräte,
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr beseitigten Altgeräte und
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr in Länder der Europäischen Union oder in Drittstaaten zur Behandlung ausgeführten Altgeräte.